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ENTWURF EINER 60. ASVG-NOVELLE UND DIE GEPLANTEN ÄNDERUNGEN IN DEN SOZIALVERSICHERUNGS-SONDERGESETZEN
Die vom BMSG zur Begutachtung versendete 60. Novelle zum ASVG ist eine typische „Rechtsbereinigungsnovelle". Sie enthält eine Vielzahl von Änderungen in allen Zweigen des Sozialversicherungsrechts, die vor allem dazu dienen, die Vollziehung zu vereinfachen und Unklarheiten zu beseitigen. Es handelt sich um Details, für die in den letzten Sozialversicherungsnovellen (betreffend die Pensionsreform, die „soziale Treffsicherheit" und die Hauptverbandsreform) aus systematischen Gründen kein Platz war.
Dennoch weisen einige der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen auch einen beachtlichen sozialpolitischen Impetus auf, auf den im Folgenden eingegangen wird:
• Bei freien Dienstnehmer/innen soll - wie bei Dienstnehmer/innen gemäß § 4 Abs. 2 ASVG - in Hinkunft die Pflichtversicherung mit der Beschäftigung enden; die Bestimmung über die durchgehende Versicherung wird aufgehoben. Geringfügig Beschäftigte werden hinsichtlich des Endes der Versicherung wie Vollversicherte behandelt.
• Derzeit steht eine Novelle zum Einkommensteuergesetz bzw. zum ASVG in Begutachtung, mit der die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zum Thema „Vereinheitlichung der Lohnverrechnung" umgesetzt werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Prüfung von lohnabhä...