VfGH 28.09.1974, B60/74
VfGH 28.09.1974, B60/74
Rechtssatz
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Normen | |
Rechtssatz | Der VfGH hat schon wiederholt ausgesprochen, daß nicht exzessive Begünstigungen auf dem Gebiete des Steuerrechts als Förderungsmaßnahmen nicht dem Gleichheitsgebot widersprechen. Die wirtschaftliche oder sozialpolitische Richtigkeit solcher Maßnahmen ist aber vom VfGH nicht zu prüfen. Wenn § 4 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz bei Nichterfüllung der Voraussetzungen der primären Steuerbegünstigung eine Steuerbefreiung nur gewährt, wenn auf dem Grundstück Kleinwohnungen und Arbeiterwohnstätten "im Wohnungseigentum" errichtet werden, liegt eine solche Entscheidung des Gesetzgebers durchaus im Rahmen der ihm zukommenden rechtspolitischen Überlegungen. Die bel. Beh. hat angenommen, daß nur die Errichtung von Kleinwohnungen und Arbeiterwohnstätten im Wohnungseigentum von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Diese Rechtsauffassung läßt sich aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 zweiter Satz GrEStG in durchaus denkmöglicher Weise begründen, weil die Worte "im Wohnungseigentum" sowohl nur auf Arbeiterwohnstätten als auch auf Kleinwohnungen und Arbeiterwohnstätten bezogen werden können. |
Entscheidungstext
Beachte
Metadaten: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014 - Judikaturquelle (PDF): Sammlung der Erkenntnisse [und wichtigsten Beschlüsse] des Verfassungsgerichtshofes NF 1–32 (1920–1932/33, 1945/46–1967) / Erkenntnisse und Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes NF 33–44 (1968–1979)
Spruch
Begründung
Zusatzinformationen
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Normen | |
Sammlungsnummer | 7359 |
Schlagworte | Grunderwerbsteuergesetz Gleichheitsrecht Gesetz |
ECLI | ECLI:AT:VFGH:1974:B60.1974 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-84423