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Wesentliche Änderungen durch das In-Kraft-Treten der Brüssel I-VO im Vergleich zum EuGVÜ
• Wesentliche Änderungen durch das In-Kraft-Treten der Brüssel I-VO im Vergleich zum EuGVÜ
ecolex 2/2002, 141 - 144: Artikel von Christian Handig.
Das EuGVÜ wird weitestgehend durch die Brüssel-I-VO (in Kraft seit ) ersetzt. Die Möglichkeiten der Klagserhebung gegen den Arbeitgeber wurden nur aus Art. 5 Abs. 1 EuGVÜ in Art. 19 Brüssel I-VO übernommen, während der Arbeitgeber gem. Art. 20 Abs. 1 der VO nur mehr vor den Gerichten des MS Klage erheben kann, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Damit wird nicht mehr an den Ort angeknüpft, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet.