Suchen Kontrast Hilfe
VfGH 28.09.1999, B4/99

VfGH 28.09.1999, B4/99

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
VfGG §85 Abs2 / Begründung des Antrages
VfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz
Keine Folge, da die Antragstellerin keine konkreten Angaben über ihre Einkommens- und Vermögenssituation gemacht hat und überdies nicht hinreichend dargetan hat, warum - auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer Gewährung einer Zahlungserleichterung gemäß §160 Krnt LandesabgabenO - mit dem Vollzug der angefochtenen Bescheide ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.

Vorschreibung von Abgaben für im Bundesland Kärnten verbreitete Massensendungen nach dem Krnt AnzeigenabgabeG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
******
ECLI
ECLI:AT:VFGH:1999:B1214.1999
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-84165