VfGH 24.02.1972, B356/71
VfGH 24.02.1972, B356/71
Rechtssatz
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Norm | |
Rechtssatz | Keine Bedenken gegen § 6 e Abs. 1 EStG 1967. Es kann dem Gesetzgeber nicht unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes entgegengetreten werden, wenn er von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehend der Meinung ist, daß diese Begünstigung nur der Landwirtschaft und Forstwirtschaft und dem Gewerbe zukommen soll, weil es gerade dort besonders an ausreichendem Betriebskapital fehle. |
Entscheidungstext
Beachte
Metadaten: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014 - Judikaturquelle (PDF): Sammlung der Erkenntnisse [und wichtigsten Beschlüsse] des Verfassungsgerichtshofes NF 1–32 (1920–1932/33, 1945/46–1967) / Erkenntnisse und Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes NF 33–44 (1968–1979)
Spruch
Begründung
Zusatzinformationen
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Norm | |
Sammlungsnummer | 6644 |
Schlagworte | Einkommensteuer |
ECLI | ECLI:AT:VFGH:1972:B356.1972 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-84083