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ASoK 4, April 2002, Seite 131

Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Dr. Christoph Klein

Dem Finanzausschuss des Nationalrates liegt ein Abänderungsantrag zum Konjunkturbelebungsgesetz seitens der Regierungsparteien vor, der auf eine Steigerung der Effizienz von Kontrollen und Strafen im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Ausländern abzielt. Kern der Neuregelung ist die Übertragung der Kontrollkompetenzen der Arbeitsinspektorate nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz auf die Zollbehörden; bei diesen werden in Zukunft 98 Planstellen zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung zur Verfügung stehen. Die Zollorgane werden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit befugt sein, die Identität von Personen festzustellen und auch Fahrzeuge zu überprüfen, wenn der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung besteht. Da die bisherige Regelung der Identitätsfeststellung, nämlich das Befragen des Arbeitgebers bzw. von dessen Repräsentanten - wegen der darin enthaltenen möglichen Selbstbezichtigung eines in der Folge in einem Verwaltungsverfahren Beschuldigten -, als verfassungswidrig anzusehen ist, wird nunmehr ein neuer Weg gewählt, die Identitätsfeststellung zu sichern: Wenn wegen Gefahr im Verzug das Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht abgewartet werden kann, k...

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