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ASoK 4, April 2002, Seite 129

DB-/Kommunalsteuerpflicht von Entgelten an wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer

Dr. Wolfgang Höfle

DB-/Kommunalsteuerpflicht von Entgelten an wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer

Rundschreiben Nr. 3/2002 des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, März 2002, auszugsweise.

Aus neueren VwGH-Erkenntnissen sind folgende für die Praxis bedeutsame Leitsätze zu gewinnen:

- Gewinnausschüttungen aller Art zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag ().

- Wenn die tatsächliche Entlohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Bezugnahme auf 40% des Brutto-Cashflows geprägt ist und diese Regelung tatsächlich zu starken - nicht willkürlich herbeigeführten - Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfallen dieser Bezüge (mit tatsächlicher Rückzahlung der gewährten Akontozahlungen) führt, kann trotz der Zusage einer Betriebspension und des Reisekostenersatzes von einem Wagnis gesprochen werden, wie es für Unternehmer eigentümlich ist ().

- Im Vordergrund steht die Frage, ob den Geschäftsführer tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft. Dabei kann von solchen Schwankungen auf ein Risiko des Geschäftsführers aber nur dann geschlossen werd...

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