Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Verzinsung von Steuerguthaben
• Keine Verzinsung von Steuerguthaben (Landesabgabenordnung)
(ARD 5291/27/2002).
Gegen die Regelungen der OÖ Landesabgabenordnung 1996, die keine Verzinsung von Steuerguthaben vorsehen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Anmerkung: Auch wenn es die Ausnahme ist, kommt es manchmal vor, dass z. B. nach Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen Gutbuchungen bzw. Rückzahlungen durch die Behörde erfolgen. Für den Bereich der Sozialversicherung ist dazu anzumerken, dass nach der Rechtsprechung zu Ungebühr entrichtete Beiträge von der Gebietskrankenkasse auf Antrag samt gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen sind (vgl. Stelzer, ZAS 1998, 180 ff., Besprechung der VwGH-Entscheidung vom , 95/08/0083 sowie Kreißl, SoSi 1997, 299 f.). Betreffend Lohnsteuer hat der VfGH bisher entschieden, dass die dort nicht vorgesehene Verzinsung von Gutschriften verfassungskonform ist - diese Entscheidung stammt aber aus der Zeit vor der Einführung der Anspruchsverzinsung in § 205 BAO.