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ASoK 4, April 2002, Seite 109

Welcher Kollektivvertrag ist anzuwenden?

Regelung im Arbeitsverfassungsgesetz

Dr. Hans Trattner

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, welcher Kollektivvertrag für welchen Betrieb bzw. für welche Arbeitnehmer anzuwenden ist. Im Arbeitsrecht, insbesondere für die Lohnverrechnung etc., spielt daher der Kollektivvertrag eine wichtige Rolle.

Was ist der Kollektivvertrag?

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, welche zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und den Arbeitnehmern andererseits abgeschlossen werden.

Welchen Körperschaften kommt die Kollektivvertragsfähigkeit zu? Es sind dies insbesondere die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können kollektivvertragsfähig sein, wenn sie die im Arbeitsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Richtlinien erfüllen. Die Kollektivvertragsfähigkeit ist auf Antrag nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen durch das Bundeseignungsamt zuzuerkennen.

Auf Arbeitgeberseite sind es hauptsächlich deren gesetzliche Interessenvertretungen, also die Wirtschaftskammern bzw. die ihr entsprechenden Gliederungen, welche Kollektivverträge abschließen können.

Auf Arbeitnehmerseite komme...

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