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VfGH 25.03.1957, B218/56

VfGH 25.03.1957, B218/56

Rechtssatz


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Rechtssatz
Die Ablehnung eines Bauansuchens kann nur zwischen den am Verfahren beteiligten Personen Recht schaffen. Ein solcher Bescheid kann daher die Rechtsstellung des Eigentumsnachfolgers nicht berühren. Es fehlt damit auch die Beschwerdeberechtigung.

Entscheidungstext

Beachte

Metadaten: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014 - Judikaturquelle (PDF): Sammlung der Erkenntnisse [und wichtigsten Beschlüsse] des Verfassungsgerichtshofes NF 1–32 (1920–1932/33, 1945/46–1967) / Erkenntnisse und Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes NF 33–44 (1968–1979)

Spruch

Siehe PDF-Dokument

Begründung

Siehe PDF Dokument

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
3162
Schlagworte
Baurecht Baubewilligung Verfassungsgerichtshof Art. 144 B-VG Legitimation zur Beschwerdeführung und Prozeßfähigkeit
ECLI
ECLI:AT:VFGH:1957:B218.1957
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-83707