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OGH: Vertragsbedienstete / Befristung
• 1. Eine wirksame Befristung i. S. d. § 4 Abs. 3 VBG liegt dann vor, wenn der durch die Vereinbarung bestimmte Endzeitpunkt objektiv feststellbar ist und der willkürlichen Beeinflussung durch die Parteien entzogen ist.
• 2. In dem Fall, dass die Übernahme der vom Vertragsbediensteten betreuten Abteilung auf ein anderes Krankenhaus von dessen Fertigstellung abhing, welche zumindest auf ein Jahr eingegrenzt war, muss dies angenommen werden. Die Fertigstellung eines derart großen Projektes, wie es ein Krankenhausbau ist, kann keineswegs willkürlich vom Dienstgeber beeinflusst werden. - (§ 4 Abs. 3 VBG)
( 9 Ob A 123/01 f)