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ASoK 2, Februar 2002, Seite 43

Dienstzeugnisse gebührenfrei

(H.T.) - Bislang mussten Dienstzeugnisse mit einer Stempelmarke von 180,- S vergebührt werden. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl. I Nr. 144/2001, wurde mit Artikel VI auch das Gebührengesetz geändert. Demnach ist seit eine Vergebührung von Dienstzeugnissen nicht mehr erforderlich.

Somit sind sämtliche auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes erforderlichen Urkunden wie Dienstvertrag, Dienstzettel (diese waren bisher schon gebührenfrei) sowie auch das Dienstzeugnis von jeglicher Gebühr befreit.

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