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Lohnverrechnungs-Check am Jahresende
• Lohnverrechnungs-Check am Jahresende
Im Zuge der letzten Monatsabrechnung in diesem Kalenderjahr könnte die Durchführung folgender Maßnahmen überlegt werden:
Optimierung des Jahressechstels:
Wenn Sachbezüge vorliegen oder bestimmte Bezüge (z. B. Überstundenzuschläge) nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt werden, ist das Jahressechstel mit dem 13. und 14. Gehalt noch nicht voll ausgeschöpft. Eine Einmalprämie in Höhe des noch nicht ausgenützten Sechstels wäre in solchen Fällen nur mit 6% Lohnsteuer belastet.
Aufrollung in Dezember-Abrechnung:
Sollten die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch gewesen sein, könnte der Dienstgeber einen Ausgleich der unterschiedlichen monatlichen Lohnsteuerbelastungen durch eine Aufrollung vornehmen. War der Dienstnehmer ganzjährig beschäftigt, kann der Arbeitgeber dabei auch bezahlte Gewerkschafts- und Kirchenbeiträge mit berücksichtigen.
Sonstige Hinweise:
Es sollte z. B. kontrolliert werden, ob die Bemessungsgrundlagen für die Sachbezüge noch richtig sind (z. B. anderer PKW, höhere Wohnungsmiete). Die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind während des Urlaubes steuerpflichtig, meist werden diese Zuschläge aus Vereinfachungsgrü...