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OGH: Grenzbetragsregelung / IESG
• 1. Entgeltansprüche unterliegen der Grenzbetragsregelung des § 1 Abs. 3 Z 4 und § 1 Abs. 4 IESG.
• 2. Unterliegt das Gehalt eines Primarius gemeinsam mit den Sondergebühren als Entgeltbestandteil der Grenzbetragsregelung der §§ 1 Abs. 3 Z 4 und 1 Abs. 4 IESG, muss dies auch dann gelten, wenn die Sondergebühren rechtswidrig vom Arbeitgeber nicht bezahlt wurden und sie als Schadenersatz geltend gemacht wurden. - (§§ 1 Abs. 3 Z 4, 1 Abs. 4 IESG)
( 8 Ob S 301/00 y)