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OGH: Unfallversicherungsschutz
• Verlässt eine Versicherte während ihrer Arbeitszeit als Reinigungskraft mit Erlaubnis ihres Vorgesetzten ihren Arbeitsplatz und sucht ihre Privatwohnung auf, um dort ihren kranken Sohn zu versorgen, so steht ein auf dem Rückweg in den Betrieb erfolgter Unfall nicht unter dem Unfallversicherungsschutz des § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG. - (§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG)
( 10 Ob S 50/01 b)