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Handbuch Familienrecht
Deixler-Hübner (Hrsg)

Handbuch Familienrecht

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5067-8

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Handbuch Familienrecht (3. Auflage)

I. Begriffsbestimmung, Rechtsgrundlagen und Regelungstechnik

Die Bezeichnung „Pflegschaftsverfahren entsprach der früheren Überschrift des 7. Abschnitts des II. Hauptstücks des AußStrG und ist der gebräuchliche Gesamtbegriff für die Verfahren zur Regelung der Obsorge und der persönlichen Kontakte. Für diese Verfahren gelten grds die allgemeinen Bestimmungen des ersten Hauptstücks, also die §§ 1-80a AußStrG sowie die besonderen Vorschriften der §§ 104-111 AußStrG (7. Abschnitt des II. Hauptstücks). Mit den Vermögensrechten von Personen unter gesetzlicher Vertretung (früher: Pflegebefohlener) beschäftigen sich die §§ 132 ff AußStrG (10. Abschnitt des II. Hauptstücks). Die §§ 140 ff AußStrG (11. Abschnitt des II. Hauptstücks: „Sonstige Bestimmungen“) enthalten einzelne Regelungen betreffend den Schutz des Privat- und Familienlebens, die Vertraulichkeit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Bevollmächtigung.

Das Gesetz über das Verfahren außer Streitsachen versteht sich als eine eigenständige, der Zivilprozessordnung gegenüber gleichrangige Verfahrensordnung und enthält desS. 700halb keinen Generalverweis auf die Bestimmungen der ZPO. Das AußStrG übernimmt allerdings einige Bereiche und Institute der ZPO, wie insb die Bestimmungen über die Wiedereinsetzung (§ 21 AußStrG) ...

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