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ASoK 9, September 2001, Seite 298
Austritt nach Betriebsübergang
• Austritt nach Betriebsübergang (§ 3 AVRAG, § 26 Z 2 AngG)
9 Ob A 327/00 d; ARD 5236/51/2001.
Eine Verschlechterung des Dienstvertrages auch nur in einzelnen Punkten trotz insgesamter Verbesserung der Rechtsstellung eines Arbeitnehmers nach einer Betriebsübernahme ist unzulässig.