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ASoK 9, September 2001, Seite 289

Ruhen der Gewerbeberechtigung

Die daraus entstehenden Vor- und Nachteile sollten vor Planung einer derartigen Maßnahme sorgfältig gegeneinander abgewogen werden

Mag. Wolfgang Müller

Meist ist die Ruhendmeldung einer Gewerbeberechtigung der letzte Ausweg, wenn die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb stehen. Dazu muss man wissen, dass im Bereich der Selbständigen die Beiträge in der Regel von den Einkünften bemessen werden. Es gibt jedoch eine Mindestbeitragsgrundlage, was bedeutet, dass die Beiträge jedenfalls von dieser zu entrichten sind, auch wenn die Einkünfte darunter liegen oder sogar Verluste erwirtschaftet werden. In diesen Fällen kann es sehr wohl vorkommen, dass die Sozialversicherungsbeiträge einen Großteil der spärlichen Einkünfte ausmachen. Die für das Jahr 2001 geltenden Mindestbeitragsgrundlagen habe ich bereits dargestellt.Es gibt aber auch eine Reihe anderer Gründe, ein Ruhen des Gewerbescheines zu melden.

BegriffUnter Ruhen eines Gewerbescheines versteht man, dass die Gewerbeberechtigung zwar nicht ausgeübt wird, jedoch noch nicht zurückgelegt worden ist. Voraussetzung ist natürlich, dass das Gewerbe auch nicht ausgeübt wird. Wenn trotz erfolgter Ruhendmeldung plötzlich Einkünfte für den Ruhenszeitraum aufscheinen, kann es zu Problemen wegen unbefugter Gewerbeaus...

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