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ASoK 8, August 2001, Seite 260

• DIE NEUORDNUNG DES HAUPTVERBANDES

Dr. Christoph Klein

Die Reform des Hauptverbandes steht im Mittelpunkt der 58. ASVG-Novelle. Sie umfasst die Neuregelung der Verwaltungskörper des Hauptverbandes und deren Zusammensetzung.

Im Folgenden soll zunächst der organisatorische Aufbau des Hauptverbandes vor der 58. Novelle, danach dessen Neuordnung dargestellt werden. Im dritten Abschnitt soll die rechtspolitische Dimension der Reform analysiert werden.

I. Die bisherige Rechtslage

Der Hauptverband nach der Rechtslage vor der 58. ASVG-Novelle besteht aus der Verbandskonferenz, dem Verbandsvorstand, dem Präsidium, der Kontrollversammlung und der Controllinggruppe.

Die Aufgaben der Verbandskonferenz sind strategischer und normativer Natur.

Die Verbandskonferenz ist der zentrale, zur Wahrnehmung der trägerübergreifenden Koordinierungsfunktionen des Hauptverbandes eingerichtete Verwaltungskörper des Hauptverbandes. Ihr obliegt die Beschlussfassung über die Richtlinien des Hauptverbandes, über den Haushaltsplan, über den Jahresbericht und über die Verfolgung von Rechtsansprüchen für den Bereich des Hauptverbandes. Sie entlastet den Verbandsvorstand und beschließt die Satzung des Hauptverbandes, die Mustersatzung, die Musterkrankenordnung und die Mustergeschäfts...

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