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Anwendbarkeit der Durchzahlerregelung
• Anwendbarkeit der Durchzahlerregelung (§ 26 EStG)
AÖFV Nr. 148 v. , 753: Lohnsteuerprotokoll 2001, .
Kann die Durchzahlerregelung laut Rz. 740 LStR 1999 auch für Arbeitnehmer, die dem Arbeiterkollektivvertrag für die „Eisen und Metall erzeugende und verarbeitende Industrie" sowie dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie unterliegen, angewendet werden?
Tages- und Nächtigungsgelder, die für arbeitsfreie Wochenenden bezahlt werden, behalten die Steuerfreiheit, wenn der Arbeitnehmer an diesen Wochenenden an seinen Wohnort zurückkehrt, soferne der Arbeitgeber dafür keinen Fahrtkostenersatz leistet. Auf Grund der kollektivvertraglichen Bestimmungen hat der Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes nach jeweils zwei Monaten Wartezeit Anspruch auf eine bezahlte Heimfahrt. Somit ist für die restlichen Wochenenden die S. 253Durchzahlerregelung der LStR 1999 anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit tatsächlich außer Haus nächtigt und nach dem Kollektivvertrag Anspruch auf Nächtigungsgeld (nicht auf Fahrtkostenersatz) hat.
Anmerkung: Diese Klarstellung durch das BMF ist sehr erfreulich, zumal der Text des o. a. Kollektivvertrages in...