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Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Analogieverbot; Grundrechtseingriff; Grundrechtsverletzung
ZWF 2025/25
(= RIS-Justiz RS0124162)
Die Verletzung eines Beweiserhebungsverbots im Ermittlungsverfahren sowie die Gewinnung von Beweisen ohne (innerstaatliche) gesetzliche Grundlage – und damit entgegen dem aus § 5 Abs 1 Satz 1 StPO abgeleiteten Analogieverbot für Grundrechtseingriffe – stehen einer Vorführung in der Hauptverhandlung grundsätzlich nicht entgegen, sofern nicht gerade in der Vorführung selbst eine Grundrechtsverletzung liegt.