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ZWF 3, Mai 2025, Seite 135

Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Analogieverbot; Grundrechtseingriff; Grundrechtsverletzung

ZWF 2025/25

§ 5 Abs 1 StPO

(= RIS-Justiz RS0124162)

Die Verletzung eines Beweiserhebungsverbots im Ermittlungsverfahren sowie die Gewinnung von Beweisen ohne (innerstaatliche) gesetzliche Grundlage – und damit entgegen dem aus § 5 Abs 1 Satz 1 StPO abgeleiteten Analogieverbot für Grundrechtseingriffe – stehen einer Vorführung in der Hauptverhandlung grundsätzlich nicht entgegen, sofern nicht gerade in der Vorführung selbst eine Grundrechtsverletzung liegt.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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