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OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit
• 1. Mit der Erklärung des Geschäftsführers „Dann gehen Sie halt" auf die Ankündigung des Arbeitnehmers, im Falle weiterer Beschimpfungen zu gehen, wollte der Geschäftsführer im Zuge seiner Vorhaltungen über den Vorfall des vergangenen Tages den Arbeitnehmer zum Zusammenpacken seiner Sachen und zum sofortigen Beenden der Arbeit auffordern. Daher sind die Voraussetzungen für eine Entlassungserklärung gegeben.
• 2. Der Arbeitgeber ist berechtigt, sich auf das erst nach dem Ausspruch der Entlassung hervorgekommene Verhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Verwendung des betriebseigenen Computerprogrammes für eigene Geschäftszwecke des Arbeitnehmers zu stützen. Der Arbeitgeber ist nämlich berechtigt, auch beim Ausspruch der Entlassung nicht genannte Gründe im Prozess über die Rechtfertigung der Entlassung geltend zu machen („nachzuschieben"). Wird ein derartiger „nachgeschobener" Entlassungsgrund erwiesen, ist die Entlassung berechtigt, selbst wenn sie durch die bei ihrem Ausspruch genannten Gründe nicht gerechtfertigt werden kann.
• 3. Die Verwendung eines im Eigentum des Arbeitgebers stehenden und für dessen Zweck lizenzierten Computerprogrammes für im Rahmen eines eigenen Ge...