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OGH: Entlassung / sexuelle Belästigung
• Die wiederholte sexuelle Belästigung einer Arbeitskollegin durch mehrmaligen Gebrauch ordinärer eindeutiger Worte sowie durch unsittliche Anträge, die für diese objektiv und subjektiv unerwünscht waren und abgelehnt wurden, trotz Aufforderung durch sie und von anderen, dieses Verhalten abzustellen und sogar nach einer Änderung der Arbeitsplätze beider, verwirklicht in der Gesamtheit den Entlassungsgrund des § 82 lit. g erster Tatbestand GewO 1859. - (§ 82 lit. g GewO)
( 9 Ob A 319/00 b)