Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14-15, 20. Mai 2025, Seite 704

Bemessungsgrundlage für die Gutschrift an entrichteten Zwischensteuern bei Privatstiftungen

Das BFG-Erkenntnis vom 11. 2. 2025, RV/5100851/2024

Christian Wilplinger und Georg Lenhardt

In einem aktuellen Verfahren vor dem BFG war strittig, ob der Zwischensteuergutschriftmechanismus für Privatstiftungen auch negative „zwischensteuerpflichtige“ Einkünfte berücksichtigt.

1. Überblick

Ein wesentlicher Unterschied der Besteuerung von Privatstiftungen gegenüber Kapitalgesellschaften ist, dass bei Privatstiftungen bestimmte Einkünfte einer vorläufigen Besteuerung unterliegen. Diese Einkünfte unterliegen der sogenannten „Zwischenbesteuerung“ in Höhe von derzeit 23 %. Die Stiftung wird mit der Zwischensteuer jedoch nicht endgültig belastet; nach Maßgabe von KESt-pflichtigen Vermögenszuwendungen an Begünstigte bzw Letztbegünstigte unterbleibt die Zwischenbesteuerung im laufenden Veranlagungsjahr bzw kommt es hinsichtlich abgeführter Zwischensteuern im Wege der Veranlagung zu einer Rückerstattung.

Bis einschließlich waren ausländische Beteiligungserträge, bestimmte Kapitalerträge sowie Einkünfte iSd § 31 EStG aF bei der Privatstiftung befreit, sofern die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde dem Finanzamt offengelegt wurden. Dieses Besteuerungskonzept ging davon aus, dass die befreiten Einkünfte in der Privatstiftung lediglich „zwischengeparkt“ werden und die Ertragsbesteuer...

Daten werden geladen...