Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bemessungsgrundlage für die Gutschrift an entrichteten Zwischensteuern bei Privatstiftungen
Das BFG-Erkenntnis vom 11. 2. 2025, RV/5100851/2024
In einem aktuellen Verfahren vor dem BFG war strittig, ob der Zwischensteuergutschriftmechanismus für Privatstiftungen auch negative „zwischensteuerpflichtige“ Einkünfte berücksichtigt.
1. Überblick
Ein wesentlicher Unterschied der Besteuerung von Privatstiftungen gegenüber Kapitalgesellschaften ist, dass bei Privatstiftungen bestimmte Einkünfte einer vorläufigen Besteuerung unterliegen. Diese Einkünfte unterliegen der sogenannten „Zwischenbesteuerung“ in Höhe von derzeit 23 %. Die Stiftung wird mit der Zwischensteuer jedoch nicht endgültig belastet; nach Maßgabe von KESt-pflichtigen Vermögenszuwendungen an Begünstigte bzw Letztbegünstigte unterbleibt die Zwischenbesteuerung im laufenden Veranlagungsjahr bzw kommt es hinsichtlich abgeführter Zwischensteuern im Wege der Veranlagung zu einer Rückerstattung.
Bis einschließlich waren ausländische Beteiligungserträge, bestimmte Kapitalerträge sowie Einkünfte iSd § 31 EStG aF bei der Privatstiftung befreit, sofern die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde dem Finanzamt offengelegt wurden. Dieses Besteuerungskonzept ging davon aus, dass die befreiten Einkünfte in der Privatstiftung lediglich „zwischengeparkt“ werden und die Ertragsbesteuer...