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Sozialversicherung von Probelehrern
W. M. Probelehrer sind nach dem ASVG vollversichert. Als Dienstgeber fungiert die entsprechende Ausbildungseinrichtung des Probelehrers. Diese hat jedoch dieselben Pflichten wie alle anderen Dienstgeber. Alle Melde- und Auskunftspflichten sind ebenfalls dem Träger der Einrichtung, in der die Ausbildung erfolgt, anzulasten. Allgemeine Beitragsgrundlage stellt das Entgelt dar. Als täglicher Arbeitsverdienst ist bei denen, die keine Bezüge oder kein Entgelt erhalten, ein fixer Betrag anzunehmen. Dieser wird jährlich durch die Aufwertungszahl valorisiert.