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Finanzierungsleasing: Fehlende Aktivlegitimation bei Schadenersatzansprüchen
ÖBA 2025/3103 (OGH)
https://doi.org/10.47782/oeba202505038201
Das Finanzierungsleasing ist eine Form des Investitionsleasing, bei dem an die Stelle des Eigentumserwerbs an den Anlagegütern die bloße Gebrauchsüberlassung tritt. Der Leasinggeber erwirbt eine den Wünschen des Leasingnehmers, der das Leasinggut seinerseits bei einem Dritten (Lieferanten, Hersteller, Händler) ausgesucht hat, entsprechende Sache, um sie diesem für bestimmte Zeit zum Gebrauch zu überlassen.
Stützt sich ein Leasingnehmer auf den zum Beginn des Leasings abgeschlossenen Kaufvertrag, in den die Leasinggeberin für den Zeitraum des Leasings eintritt, fehlt es an der Aktivlegitimation des Leasingnehmers.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die Kl schloss im Juni 2010 einen Leasingvertrag betreffend das aus dem Spruch ersichtliche, von der Bekl hergestellte Fahrzeug mit einem darin verbauten Dieselmotor des Typs EA189. Vertragsbeginn war der , als Preis des Neuwagens waren € 31.700 zugrunde gelegt, als kalkulierter Restwert € 15.850, die Vertragslaufzeit betrug 60 Monate.
[2] Die Kl erwarb, wie von Beginn an geplant, mit Ende der Laufzeit des Leasingvertrags im Juni 2015 das Fahrzeu...