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ÖBA 5, Mai 2025, Seite 379

EKEG und Einlagenrückgewähr

ÖBA 2025/3101 (OGH)

§§ 1, 3 EKEG; § 82 GmbHG.

https://doi.org/10.47782/oeba202505037901

Ein Kredit iSd § 1 EKEG liegt gem § 3 Abs 1 Z 3 EKEG selbst dann nicht vor, wenn ein vor der Krise gewährter Kredit verlängert oder dessen Rückzahlung gestundet wird. Die mangelnde Anwendbarkeit des EKEG bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die betreffenden Geschäfte auch nach §§ 82 f GmbHG „immunisiert“ wären.

Aus der Begründung:

[1] Der Bekl ist einziger Gesellschafter und Alleingeschäftsführer der Schuldnerin. Bei dieser handelte es sich um eine „klassische“ Holdinggesellschaft, die ua 99% der Stammeinlage der operativ tätigen S GmbH hielt (idF: Tochtergesellschaft).

[2] Bereits im November und Dezember 2015 hatte der Bekl als Alleingesellschafter der Schuldnerin die Ausschüttung von € 6.150.000 vom Bilanzgewinn beschlossen und diesen Betrag idF der Schuldnerin wieder als unverzinstes, aber wertgesichertes, endfälliges Gesellschafterdarlehen gewährt. Die Rückführung sollte nach fünf Jahren erfolgen, eine Kündigung war nur aus wichtigem Grund möglich. Als Sicherheit räumte die Schuldnerin dem Bekl im [richtig:] Dezember 2015 ua ein Pfandrecht im Höchstbetrag des Darlehens auf vier ihr gehörigen Liegenschaften ein. Im ...

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