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EBA veröffentlicht Konsultationspapier für die Berechnung und Aggregation von Kryptopositionswerten
Die EBA hat ein Konsultationspapier zu technischen Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, in dem die technischen Elemente spezifiziert werden, die Institute für die Berechnung und Aggregation von Kryptowerten in Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Behandlung solcher Risikopositionen benötigen. Der RTS-Entwurf befasst sich dabei mit Umsetzungsaspekten und stellt die Harmonisierung von Eigenkapitalanforderungen für Kryptowerte von Instituten in der EU sicher.
Der von Art. 501d Abs. 5 CRR mandatierte RTS-Entwurf zielt darauf ab, die Eigenkapitalbehandlung von Risikopositionen - wie vermögenswertreferenzierten Token (Asset Referenced Tokens, ARTs) sowie sonstigen Kryptowerten - für das Kreditrisiken, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko und das Risiko von Kreditbewertungsanpassungen (Credit Valuation Adjustment, CVA) zu spezifizieren. Dabei soll so weit wie möglich eine Übereinstimmung mit dem BCBS-Standard zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptowerten erreicht werden.
Gem. Art. 501d Abs. 2 lit. b der CRR3 sind bspw. ART, deren Emittenten der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) unterliegen und die sich auf einen oder mehrere traditionelle Vermögenswerte beziehen,...