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Europäische Kommission stellt Verstoß von Apple und Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte fest
Die Europäische Kommission hat am festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Daher hat die Europäische Kommission gegen Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Mio Euro bzw 200 Mio Euro verhängt.
Am hatte die Europäische Kommission Untersuchungen wegen Nichteinhaltung gegen Apple aufgrund der Weiterleitungsregeln im App Store und gegen Meta aufgrund des „Consent-or-Pay“-Modells eingeleitet. Am und setzte die Europäische Kommission Apple bzw Meta von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.
Apple und Meta müssen den Beschlüssen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachkommen, andernfalls drohen ihnen Zwangsgelder.
Link zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1085.