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Das BFG ortet in § 12 Abs 1 Z 10 KStG einen Verstoß gegen Unionsrecht
und RV/7103283/2023
In zwei Entscheidungen vom , RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023, hatte sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen, ob Zinszahlungen, die von einer in Österreich ansässigen Konzerngesellschaft an eine niedrigbesteuerte ausländische Muttergesellschaft geflossen sind, aus unionsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vom Zinsabzug ausgeschlossen werden dürfen. Das BFG kam zu dem Ergebnis, dass die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft geltend gemachten und an den EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein bezahlten Darlehenszinsen in EWR- bzw unionsrechtskonformer Einschränkung der österreichischen Regelung nicht dem Abzugsverbot unterliegen und als Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssen.
1. Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin, eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige (Holding-)Kapitalgesellschaft, war ab dem Veranlagungszeitraum 2014 Gruppenträgerin (AT-GT) einer steuerlichen Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG mit zwei inländischen Gruppenmitgliedern. 100%ige Gesellschafterin der AT-GT war eine ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung, die in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein (Liechtenstein) ansässig war (im Erkenntnis als „M-Gesellschaft“ bezeichnet). Die AT-GT leistete im Gefo...