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Einsatz von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
BMF-Auskunft bringt Klarstellung
Für die Incentivierung von Schlüsselarbeitskräften können Mitarbeitern entweder virtuelle Anteile oder echte Anteile eingeräumt werden. Sofern die Entscheidung auf die Gewährung von echten Anteilen fällt, stehen neben gewöhnlichen GmbH-Anteilen bzw FlexCo-Unternehmenswertanteilen auch Substanzgenussrechte zur Verfügung. Vor Kurzem ist eine BMF-Anfragebeantwortung zum wirtschaftlichen Eigentumsübergang bei Substanzgenussrechten ergangen. Nachfolgend soll die Eignung von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unter Berücksichtigung der BMF-Auskunft näher beleuchtet werden.
1. Eignung von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
In der Praxis unterscheidet man grundsätzlich zwischen folgenden Beteiligungsprogrammen:
schuldrechtliche Beteiligungsprogramme (auch als „virtuelle“ Beteiligungsprogramme oder „phantom stock programs“ bezeichnet);
gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme (auch als „echte“ Beteiligungsprogramme oder „equity participation programs“ bezeichnet).
Neben rechtlichen Aspekten ist bei Vorbereitung eines Beteiligungsprogramms aus wirtschaftlicher Sicht entscheidend, wie sich das Beteiligungsprogramm auf die Begünstigten und die Ge...