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VfGH-Gesetzesprüfung zur WiEReG-Einsicht
Entscheidung: .
Der VfGH hat von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zu den §§ 10 und 10a WiEReG eingeleitet. Anlass dafür ist die Beschwerde eines Journalisten, dessen Auskunftsbegehren vom Finanzminister abgewiesen wurde, weil gemäß dem Gesetz Journalisten kein Recht auf Einsicht in die angeforderten Daten hätten. Der VfGH hat ua Bedenken dagegen, dass Personen mit anderen berechtigten Interessen kein Einsichtsrecht haben und dass das Einsichtsrecht für Personen mit berechtigtem Interesse auf bestimmte Daten beschränkt ist. Auch könnten, so der VfGH, Daten, für die Journalisten kein Einsichtsrecht haben, dennoch von öffentlichem Interesse sein: Etwa, ob nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die wirtschaftlichen Eigentümer nicht festgestellt und überprüft werden konnten. Diese Einschränkungen scheinen, so die vorläufige Position des VfGH, das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Informationsfreiheit (Art 10 EMRK) in unverhältnismäßiger Weise zu beschränken.
Der VfGH holt zu diesen Bedenken in den nächsten Wochen eine Stellungnahme der Bundesregierung ein. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird der VfGH die Beratungen im Gesetzesprüfungsverfahren aufneh...