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VfGH: Krankversicherung / Wahlarzt
• Die für den Fall der Inanspruchnahme eines Wahlarztes zur Krankenbehandlung im § 131 Abs. 1 ASVG i. d. F. der 53. Novelle zum ASVG, BGBl. Nr. 411/1996 vorgesehene Einschränkung der Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung von jenem Betrag, den der Versicherungsträger bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners hätte aufwenden müssen, auf 80 von 100 dieses Betrages widerspricht nicht dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz. – (§ 131 Abs. 1 ASVG, Art. 7 B-VG, Art. 2 StGG)
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