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OGH: Insolvenz-Ausfallgeld
• Auf Grund von Art. 1 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom ist davon auszugehen, dass alle Arbeitnehmer eines Mitgliedsstaates der EU, die bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigt sind, bei Konkurseröffnung oder Verwirklichung eines gleichgestellten Tatbestandes in Österreich Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben, gleichgültig wo sie beschäftigt sind. – (Art. 1 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom , § 1 Abs. 1 IESG)
„In diesem Sinn hat auch der EuGH in seiner Entscheidung vom C-117/96 – Carina Mosbaec (veröffentlicht in Österreich in WBl. 1997, 474 = ZIK 1997, 119 = RdW 1997, 679; zustimmend Weber, ebendort 678) ausgeführt, dass dann, wenn der Arbeitgeber an einem anderen Mitgliedsstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem der Arbeitnehmer wohnt und seine Arbeitnehmertätigkeit ausübt, die nach Art. 3 der Richtlinie für die Befriedigung der Ansprüche dieses Arbeitnehmers im Fall der ZahlungsunfähigkeitS. 363 sein...