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OGH: Zeitschriftenunternehmung / JournG
• Die Herausgeberin des Magazins für Weinliebhaber „F" ist eine Zeitschriftenunternehmung i. S. d. § 1 Abs. 1 Journalistengesetz. – (§ 1 Abs. 1 JournG)
„Wie Korn (in RfR 1981, 1 [8]) zum journalistischen Mitarbeiter nach § 17 Abs. 3 RFG 1974 überzeugend darlegt, ist der Begriff des 'aktuellen Tagesgeschehens' einem erweiterten Verständnis im Sinne eines bloßen Aktualitätsbezuges des Inhalts der Berichterstattung zu unterstellen. So sind laut Korn etwa auch aktuelle Ereignisse im Rahmen von Unterhaltungssendungen, beispielsweise auch Quiz- oder Magazinsendungen denkbar. Die Kommission zur Wahrung des RFG vertrat bereits wiederholt die Auffassung, daß der Begriff 'Aktuelles Tagesgeschehen' nicht eng auszulegen sei; es genüge, daß der Inhalt für den angesprochenen Publikumskreis vermutlich neu ist (RfR 1977, 7; RfR 1981, 45; RfR 1981, 46; RfR 1984, 40). Diese Gedanken können auf den Redakteur nach § 1 Abs. 1 JournG übertragen werden, zumal das RFG 1974 keinen neuen Journalistenbegriff schaffen wollte (Korn a. a. O. 4, 6). Der Oberste Gerichtshof schloß sich in 4 Ob 33/84 dieser Ansicht an (zustimmend Weber in MRA 1984 H 5, 3). In diesem Zusammenhang ist auch die Definition Webers zu nennen: 'Journalist ist ein Medienmitarbeiter, der in Medien in...