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Dienstgeberbeitragspflicht - Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses
• Dienstgeberbeitragspflicht – Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (§ 47 EStG, § 41 Abs. 2 FLAG)
, ARD 5143/12/2000
Interessant sind die Ausführungen zur Vertretungsbefugnis: Wenn ein Auftragnehmer sich bei seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann und das Bestimmungsrecht darüber nicht dem Auftraggeber zusteht, sondern im Belieben des Auftragnehmers liegt, ist i. d. R. kein Dienstverhältnis, sondern ein Werkvertragsverhältnis gegeben.
Auch wenn die persönliche Leistungserbringung nicht ausdrücklich verlangt wurde, sprechen aber im vorliegenden Fall u. a. die Vertretungsvollmacht (Beglaubigungsurkunde) des Studenten für diesen Rechtsanwalt und die Gepflogenheit, auf die zeitlichen Möglichkeiten des Studenten Rücksicht zu nehmen, dafür, dass eine persönliche Leistungserbringung vorausgesetzt wurde.