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Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Änderung des UrlG - Urlaubsaliquotierung
• Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Änderung des UrlG – Urlaubsaliquotierung
OÖ GKK, DG-Info Nr. 149/2000, Juli 2000
Hervorzuheben ist die Aussage, das eine Rückerstattung von Urlaubsentgelt (denkbar bei verschuldeter Entlassung bzw. unberechtigtem vorzeitigen Austritt) nach Ansicht der GKK weder zu einer Verkürzung der Pflichtversicherung noch zur Verminderung der Beitragsgrundlage führt.
Anzumerken ist, dass steuerlich jedenfalls Werbungskosten vorliegen (§ 16 Abs. 2 EStG). Wenn der Dienstgeber bereits im Zuge der Endabrechnung das zu viel bezogene Urlaubsentgelt abzieht, kann dieser Betrag in der Lohnverrechnung beim laufenden Arbeitslohn abgezogen werden. Dies gilt auch für den im Urlaubsentgelt enthaltenen Sonderzahlungsanteil.