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Altersteilzeit
• Altersteilzeit (§ 44 Abs. 1 Z 10 ASVG)
Aktenvermerk über eine Besprechung im HVSVT am
Der Dienstgeber hat keinen Ausgleichsanspruch gegenüber dem AMS hinsichtlich Nebenbeiträgen bzw. Umlagen. Als Sozialversicherungsbeiträge werden in diesem Zusammenhang nur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesehen.