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ASoK 10, Oktober 2000, Seite 357

Altersteilzeit

Dr. Wolfgang Höfle

Altersteilzeit (§ 44 Abs. 1 Z 10 ASVG)

Aktenvermerk über eine Besprechung im HVSVT am

Der Dienstgeber hat keinen Ausgleichsanspruch gegenüber dem AMS hinsichtlich Nebenbeiträgen bzw. Umlagen. Als Sozialversicherungsbeiträge werden in diesem Zusammenhang nur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesehen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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