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Marktmissbrauch unter der MiCAR aus dem Blickwinkel der Marktbeteiligten
Mit Bybit und KuCoin haben zwei große internationale Kryptobörsen angekündigt, ihre europäischen Geschäfte von Wien aus erbringen zu wollen. Damit erhält das mit der MiCAR eingeführte Marktmissbrauchsregime für Kryptowerte hierzulande besondere Relevanz. Der vorliegende Beitrag analysiert die neuen Regelungen aus der Perspektive unterschiedlicher Marktbeteiligter. Besonders in den Blick genommen werden die Vorgaben - aus nicht ausschließlich aufsichts-, sondern ebenfalls privatrechtlicher Sicht - für Handelsteilnehmer und Plattformbetreiber, aber auch jene für Emittenten, Anbieter und Zulassungsantragsteller. Zudem werden die Anforderungen der MiCAR für weitere Kryptowerte-Dienstleister und sog MEV-Akteure erörtert.
I. Einleitung
Lange Zeit wurde der Kryptomarkt als der Wilde Westen der Finanzwelt wahrgenommen, geprägt von einem Mangel an Regulierung und Missbrauch. So hat der frühere Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC Gary Gensler einmal betont: „Right now, we just don’t have enough investor protection in crypto. Frankly, at this time, it’s more like the Wild West. This asset class is rife with fraud, scams, and abuse in certain applications.“ In der Tat gab es speziell in den US...