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Rat erlässt DAC 9
Der Rat der EU hat am die DAC 9 angenommen, mit der die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Bereich der effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen ausgeweitet werden.
Die DAC 9 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und veröffentlichen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Abgabetermin für die erste Ergänzungssteuer-Erklärung ist der .