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Lohnverrechnung und Euro-Umstellung
• Lohnverrechnung und Euro-Umstellung
ARD 5139/20/2000:
Interessant für alle, die die Lohnverrechnung schon vor dem in Euro durchführen: Sie finden hier die Meinung des Finanzministeriums zu einigen Rundungsfragen. Z. B. ist eine Euro-Lohnsteuer auf zwei Nachkommastellen (auf Cent genau) zu ermitteln (kaufmännische Rundung).