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RWK 4, 15. April 2025, Seite 148

„Stop the Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im Rahmen der Omnibus-Initiative zur Verringerung von Berichtspflichten und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlichte die Europäische Kommission am ihren Vorschlag für das Omnibus-I-Paket mit Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie 2006/43/EG, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Rat der Verschiebung der Anwendung der Rechtsvorschriften zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD zugestimmt haben, wurde die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie 2025/794 im EU-Amtsblatt vom veröffentlicht.

Um Rechtssicherheit für die von den bisherigen Berichtspflichten gemäß CSRD betroffenen Unternehmen zu gewährleisten und zu vermeiden, dass für Unternehmen, die nach jetzigem Stand für Geschäftsjahre ab oder nach dem („zweite Welle“) bzw ab oder nach dem („dritte Welle“) Bericht erstatten müssen, unnötige und vermeidbare Kosten entstehen, werden die Erstanwendungszeitpunkte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um jeweils zwei Jahre verschoben (vgl ErwGr 4 sowie...

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