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Sozialpolitische Gesetzgebung rund um die Pensionsreform
Wir haben bereits ausführlich über das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 (SVÄG 2000) und den Entwurf zu einem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 (SRÄG 2000) berichtet (ASoK 2000, 211, 248, 250), die die gesetzlichen Bausteine der praktisch seit Antritt der neuen Bundesregierung heftig diskutierten Pensionsreform bilden (ausgenommen den Bereich der Beamtenruhegenüsse, die als Bestandteil des Dienstrechts hier nicht behandelt werden). Der vorliegende Beitrag baut auf den zitierten ASoK-Artikeln auf und bringt lediglich Ergänzungen bzw. Änderungen der ursprünglichen Konzepte. Solche Änderungen gibt es reichlich: Ein Abänderungsantrag, den die Regierungskoalition im Parlament einbrachte, modifizierte die Regierungsvorlage zum SRÄG 2000 in über 80 (!) Punkten, und auch das SVÄG 2000, das die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit brachte, wurde – kaum beschlossen – rückwirkend wieder abgeändert. Mit Letzterem soll hier begonnen werden.