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OGH: Neuverpachtung eines Betriebes
• 1. Bei einer Neuverpachtung eines Betriebes ist auch dann ein Betriebsübergang i. S. d. § 3 Abs. 1 AVRAG anzunehmen, wenn zwischen Alt- und Neupächter keine vertraglichen Beziehungen bestehen.
• 2. Änderungen von Arbeitsverträgen, die der Veräußerer eines Betriebes im Wissen vom bevorstehenden Betriebsübergang in der Absicht vorgenommen hat, den Übernehmer zu schädigen, sind für Letzteren nicht bindend.
• 3. Diese bereits vor In-Kraft-Treten des AVRAG begründete Rechtsansicht ist durch den Beitritt Österreichs zur EU bzw. durch das In-Kraft-Treten des AVRAG nicht überholt. – (§ 3 AVRAG)
„Zweck des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 EWG, der durch § 3 AVRAG rezipiert wurde, ist es, die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers so weit wie möglich zu gewährleisten; dem Arbeitnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, das Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Inhaber zu denselben Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (SZ 70/219; SZ 70/171 u. a.). Dieser Zweck verlangt und rechtfertigt es aber nicht, den Erwerber an Zusagen zu binden, die der Veräußerer in rechtsmissbräuchlicher Weise dem Arbeitnehmer nur im Wissen und im Hinblick auf den Betriebsü...