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AR aktuell 2, April 2025, Seite 59

Die stiftungsrechtliche Rechtsprechung des OGH im Jahr 2024

Johannes Peter Gruber

Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zu diversen Rechtsfragen der Privatstiftung ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen des vergangenen Jahres und fasst diese, thematisch geordnet, in Leitsatzform zusammen.

1. Allgemeines

Stifterwille I. Der Stifterwille ist durch Auslegung der Stiftungserklärung zu ermitteln. Die für die Satzungen juristischer Personen entwickelten Auslegungskriterien sind auch bei Stiftungen anzuwenden. Korporative Regelungen sind nicht wie Verträge, sondern - unter Anwendung der Auslegungsgrundsätze der §§ 6 f ABGB - nach Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv (normativ) auszulegen ().

Stifterwille II. Korporative Regelungen sind jedenfalls solche, die nicht nur für derzeitige, sondern auch für künftige Gesellschafter und Dritte von Bedeutung sind. Korporative Regelungen sind nach deren Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv (normativ) auszulegen. Dies gilt für die Regelungen über die Begünstigten jedenfalls dann, wenn die Stellung als Begünstigter und der Verlust dieser Stellung in den Stiftungsurkunden ausführlich geregelt sind und dem Stiftungsvorstand insoweit kein Erm...

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