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AR aktuell 2, April 2025, Seite 35

Die Rolle des Omnibus-Pakets 2025

Was Aufsichtsräte über die vorgeschlagenen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen sollten

Julia Baldauf und Sabine Graschitz

Das Omnibus-Paket der EU beinhaltet ua wesentliche Vorschläge zur Anpassung der Nachhaltigkeitsberichtsvorschriften. Diese sollen - insbesondere für KMU - für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Umsetzbarkeit für Unternehmen erleichtern. Die Vorgaben für Unternehmen sollen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfacht werden: 1. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie), 2. Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD) und 3. CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Da die CSRD in Österreich noch nicht umgesetzt ist, das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) erst als Ministerialentwurf vorliegt und Omnibus jetzt vieles wieder entschärfen soll, sind Unternehmen sowie insbesondere Vorstände und Aufsichtsräte aktuell mit großen rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert. Dieser Beitrag fasst die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen, erläutert was Aufsichtsräte über die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen sollten und diskutiert, ob die Regelungen der CSRD und des Omnibus-Pakets bereits ohne Umsetzung in nationales Recht Anwendung finden müssen.

1. Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD

In den letzten 25 Jahr...

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