Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(Vorläufiges) Aus für Weiterbildungsgeld
Gesetzliche Übergangsfristen
Im Rahmen des Budgetsanierungsgesetzes 2025, BGBl I 2025/7, ausgegeben am , wurde der Anspruch auf Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld - mit Übergangsfristen - abgeschafft. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die daraus für die Arbeitsvertragsparteien resultierenden Handlungsmöglichkeiten werden hier kurz dargestellt.
1. Geänderte Anspruchsvoraussetzungen
1.1. Außerkrafttreten
Bei Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld handelt(e) es sich um finanzielle Leistungen, die vom AMS bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen erbracht werden bzw wurden. Erforderlich ist dafür - neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie etwa der Erfüllung der Anwartschaft und der Absolvierung einer Bildungsmaßnahme, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen muss - unter anderem der Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Bezieher der Leistung ist daher zwar der karenzierte bzw teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer; dieser benötigt dafür aber das Zustandekommen einer Karenzierungs- bzw Teilzeitbeschäftigung mit seinem Arbeitgeber.
Die den Anspruch auf Weiterbildungsgeld (bei Bildungskarenz) bzw Bildungsteilzeitgeld (bei Bildungsteilzeit) regelnd...