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Neuregelung für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und Plug-in-Hybride ab 1. 4. 2025
Wesentliche Änderungen und finanzielle Auswirkungen
Mit unterliegen auch elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Änderungen und zeigt die finanziellen Auswirkungen auf Besitzer von E-PKW anhand konkreter Fahrzeugmodelle. Darüber hinaus wird auf die Anpassung der Berechnungsgrundlage bei Plug-in-Hybriden eingegangen.
1. Die motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird auf im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen erhoben. Die Steuer ist unmittelbar an das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung gekoppelt und wird gemeinsam mit dieser vorgeschrieben. Die motorbezogene Versicherungssteuer belastet allein den Besitz eines Kraftfahrzeugs - ob dieses jährlich 50.000 km gefahren wird oder ungenutzt in der Garage steht, ist für die Höhe der Steuer unerheblich.
Steuerschuldner der motorbezogenen Versicherungssteuer ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer ist verpflichtet, die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten, und haftet auch dafür.
Von der motorbezoge...