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Nicht rechtzeitige Vornahme einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
iFamZ 2025/64
Auch ein nicht juristisch ausgebildeter Elternteil muss bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen, dass „im dritten, vierten oder fünften Lebensmonat“ spätestens den Zeitpunkt fünf Monate nach dem Tag der Geburt des Kindes bezeichnet und nicht auf das Ende des Kalendermonats verweist, in dem das Kind fünf Monate alt geworden ist.