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Elternseminare kein Sonderbedarf des behinderten Kindes
iFamZ 2025/48
Das behinderte Kind, das einen Sonderbedarf wegen der Kosten des Besuchs von Seminaren durch die Mutter geltend macht, hat Behauptungen aufzustellen, dass und aus welchen Gründen die Behinderung eine solche Erweiterung der Betreuungskompetenz der Mutter notwendig machte, indem ein konkreter und anders nicht zu deckender Bedarf des Kindes danach bestand, etwa zur Erhaltung seiner Gesundheit, zur Entwicklung seiner Persönlichkeit oder zur Förderung seiner Talente.